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VG Augsburg, 17.11.2010 - Au 7 V 10.1787 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren Zwangs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Augsburg, 16.12.2009 - Au 7 V 09.1841
Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren …
Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2010 - Au 7 V 10.1787
Art. 37 Abs. 3 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (BayVwZVG), wonach die mit der Durchführung des Verwaltungszwangs betrauten Vollstreckungsbediensteten oder Polizeibeamten zum Betreten der Wohnung des Pflichtigen und zum Öffnen verschlossener Türen und Behältnisse befugt sind, enthält seinem Wortlaut nach zwar keinen richterlichen Erlaubnisvorbehalt, jedoch ist diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 13 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), wonach Wohnungsdurchsuchungen - außer bei Gefahr im Verzug - nur durch den Richter angeordnet werden dürfen, verfassungskonform in diesem Sinne auszulegen (VG Augsburg vom 16.12.2009 - Au 7 V 09.1841, vom 23.4.2009 - a.a.O.).Es kann dem Antragsteller jedoch nicht verwehrt werden, bereits im Vorfeld eines Versuchs, die Ablieferung des Führerscheins zwangsweise durchzusetzen, eine richterliche Gestattung zu erwirken, zumal die Vermeidung eines wiederholten Vollstreckungsversuchs und der damit einhergehenden Unannehmlichkeiten und Mehrkosten auch im Interesse des Antragsgegners liegt (VG Augsburg vom 16.12.2009 - a.a.O., vom 12.1.2009 - a.a.O.).
- VG Augsburg, 12.01.2009 - Au 7 V 09.8
Richterliche Durchsuchungsgestattung; Aberkennung des Rechts, von einer …
Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2010 - Au 7 V 10.1787
Angesichts des hohen Gefährdungspotentials, das vom Antragsgegner ausgeht, wenn er ungehindert am Straßenverkehr teilnimmt, wird das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch eine kurzzeitige Durchsuchung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt, zumal der Antragsgegner einer Durchsuchung durch die freiwillige Herausgabe seines Führerscheins zuvorkommen kann (VG Augsburg vom 12.1.2009, Az. Au 7 V 09.8).
- VG Augsburg, 28.01.2011 - Au 5 V 11.131
Richterliche Durchsuchungsanordnung; Androhung und Anwendung unmittelbaren …
Art. 37 Abs. 3 Satz 1 VwZVG, wonach die mit der Durchführung des Verwaltungszwangs betrauten Vollstreckungsbediensteten oder Polizeibeamten zum Betreten der Wohnung des Pflichtigen und zum Öffnen verschlossener Türen und Behältnisse befugt sind, enthält seinem Wortlaut nach zwar keinen richterlichen Erlaubnisvorbehalt, jedoch ist diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 13 Abs. 2 GG, wonach Wohnungsdurchsuchungen - außer bei Gefahr im Verzug - nur durch den Richter angeordnet werden dürfen, verfassungskonform in diesem Sinne auszulegen (z.B. VG Augsburg vom 17.11.2010 Az. Au 7 V 10.1787).