Rechtsprechung
   VG Augsburg, 17.11.2010 - Au 7 V 10.1787   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,68981
VG Augsburg, 17.11.2010 - Au 7 V 10.1787 (https://dejure.org/2010,68981)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17.11.2010 - Au 7 V 10.1787 (https://dejure.org/2010,68981)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17. November 2010 - Au 7 V 10.1787 (https://dejure.org/2010,68981)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,68981) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren Zwangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Augsburg, 16.12.2009 - Au 7 V 09.1841

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

    Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2010 - Au 7 V 10.1787
    Art. 37 Abs. 3 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (BayVwZVG), wonach die mit der Durchführung des Verwaltungszwangs betrauten Vollstreckungsbediensteten oder Polizeibeamten zum Betreten der Wohnung des Pflichtigen und zum Öffnen verschlossener Türen und Behältnisse befugt sind, enthält seinem Wortlaut nach zwar keinen richterlichen Erlaubnisvorbehalt, jedoch ist diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 13 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), wonach Wohnungsdurchsuchungen - außer bei Gefahr im Verzug - nur durch den Richter angeordnet werden dürfen, verfassungskonform in diesem Sinne auszulegen (VG Augsburg vom 16.12.2009 - Au 7 V 09.1841, vom 23.4.2009 - a.a.O.).

    Es kann dem Antragsteller jedoch nicht verwehrt werden, bereits im Vorfeld eines Versuchs, die Ablieferung des Führerscheins zwangsweise durchzusetzen, eine richterliche Gestattung zu erwirken, zumal die Vermeidung eines wiederholten Vollstreckungsversuchs und der damit einhergehenden Unannehmlichkeiten und Mehrkosten auch im Interesse des Antragsgegners liegt (VG Augsburg vom 16.12.2009 - a.a.O., vom 12.1.2009 - a.a.O.).

  • VG Augsburg, 12.01.2009 - Au 7 V 09.8

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Aberkennung des Rechts, von einer

    Auszug aus VG Augsburg, 17.11.2010 - Au 7 V 10.1787
    Angesichts des hohen Gefährdungspotentials, das vom Antragsgegner ausgeht, wenn er ungehindert am Straßenverkehr teilnimmt, wird das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch eine kurzzeitige Durchsuchung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt, zumal der Antragsgegner einer Durchsuchung durch die freiwillige Herausgabe seines Führerscheins zuvorkommen kann (VG Augsburg vom 12.1.2009, Az. Au 7 V 09.8).
  • VG Augsburg, 28.01.2011 - Au 5 V 11.131

    Richterliche Durchsuchungsanordnung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

    Art. 37 Abs. 3 Satz 1 VwZVG, wonach die mit der Durchführung des Verwaltungszwangs betrauten Vollstreckungsbediensteten oder Polizeibeamten zum Betreten der Wohnung des Pflichtigen und zum Öffnen verschlossener Türen und Behältnisse befugt sind, enthält seinem Wortlaut nach zwar keinen richterlichen Erlaubnisvorbehalt, jedoch ist diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 13 Abs. 2 GG, wonach Wohnungsdurchsuchungen - außer bei Gefahr im Verzug - nur durch den Richter angeordnet werden dürfen, verfassungskonform in diesem Sinne auszulegen (z.B. VG Augsburg vom 17.11.2010 Az. Au 7 V 10.1787).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht